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Welche Vorteile bietet glücksgas!

Ihr Vertriebspartner ist Ihr persönlicher Ansprechpartner in allen Fragen rund um den glücksgas-Tarif - kein Call-Center - keine Anonymität.

Ihr Vertriebspartner ist Kaminkehrer und erledigt für Sie in Ihrem Auftrag den Wechselprozess und begleitet Sie als Fachmann in allen Energiefragen durch das Jahr.  "glücksgas" gibt`s nur beim Kaminkehrer!

Häufig gestellte Fragen:

1. Kann es während des Wechselprozesses zu einer Unterbrechung meiner Gasversorgung kommen?

Zu einer Unterbrechung der Gasversorgung kann es zu keinem Zeitpunkt kommen. Der lokale Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Versorgung bis zu einer erfolgreichen Übergabe an den neuen Gasanbieter aufrecht zu erhalten. 2. Was ändert sich durch den Wechsel des Gasversorgers?

Grundsätzlich ändert sich für Sie als Verbraucher nur sehr wenig durch den Wechsel. Der örtliche Netzbetreiber ist weiterhin für die Gasversorgung zuständig, da er vom Gesetz her dazu verpflichtet ist. Für Sie als Kunde ergibt sich nur eine Änderung: Die Rechnung erhalten Sie ab Umstellung von goldgas und können so ordentlich sparen.

3. Kostet der Wechsel etwas?

Grundsätzlich kostet Sie als Verbraucher der Wechsel des Gasversorgers keinen Cent und geschieht ohne, dass Sie etwas bemerken.

4. Wann kann ich den Gasanbieter wechseln?

Den Gasanbieter können Sie grundsätzlich jederzeit wechseln. Haben Sie einen Vertrag mit fester Laufzeit bei Ihrem jetzigen Gasversorger, steht Ihnen neben dem normalen Kündigungsrecht zum Vertragsende dann ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn Ihr jetziger Gasversorger die Preise ändert, d.h. erhöht oder senkt.

5. Muss ich bei meinem jetzigen Gasversorger selbst kündigen?

Um die Kündigung beim alten Gasversorger kümmert sich goldgas als Kooperationspartner von glücksgas.

Wie wechsle ich zu glücksgas? (glücksgas gibt`s nur beim Kaminkehrer)

 6. Wie lange dauert ein Wechsel?

In der Regel dauert ein Wechsel zum neuen Gasanbieter zwischen 6 und 10 Wochen. Die Umstellung erfolgt jeweils zum Monatsanfang.

7. Bekomme ich nach dem Wechsel einen neuen Gaszähler von meinem Gaslieferanten?

Die Zähler und Leitungen bleiben im Besitz des jeweiligen Netzbetreibers, der bei Störungen und Wartungen auch nach wie vor zuständig ist. Aufgrund des Wechsels erhalten Sie also keinen neuen Gaszähler.

8. Wer liest meinen Zählerstand ab?

Der Zählerstand wird wie bisher vom örtlichen Netzbetreiber abgelesen.

Bei Interresse erstelle ich Ihnen gerne ein kostenloses unverbindliches Angebot!

Heute noch ausfüllen!  Ich werde mich bei Ihne melden und Ihnen Ihr Angebot zukommen lassen.