Feuerstättenbescheid: Warum ist das wichtig? 


Durch das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens wurden
Haus- und Wohnungseigentümer deutlich stärker in die Verantwortung
genommen.
Seit  01.01.2013 heißt der Bezirksschornsteinfegermeister "bevollmächtigter Bezirkschornsteinfeger".

Die Kehrbezirke bleiben erhalten, d.h. der für Ihr Grundstück zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist auch künftig für die Sicherheit Ihrer Feuerungs und Abgasanlage verantwortlich.

Weiterhin ist Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für alle anfallenden Tätigkeiten (Abnahme nach Baurecht, die Feuerstättenschau und Kehrbuchführung) zuständig.

Seit 2013 haben Sie folgende Wahlmöglichkeiten:

Möglichkeit 1: Sie können die Arbeiten wie bisher durch den zuständigen Kaminkehrer durchführen lassen.

Ihre Vorteile:
- keine Formalitäten
- Terminsicherheit
- alles aus einer Hand

Möglichkeit 2: Sie beauftragen einen anderen registrierten Kaminkehrerfachbetrieb individuell mit der Ausführung der Arbeiten.

Ihnen obliegt die Pflicht, den Nachweis der Arbeitsausführung im Wege eines Formblattnachweises gegenüber  Ihrem zuständigen Bezirksbevollmächtigten termingerecht zukommen zu lassen. Fristversäumnisse führen zu kostenpflichtigen Zweitbescheiden durch die zuständige Behörde (Landratsamt) und können weitere Verwaltungsmaßnahmen auslösen.