Sachstand 01.12.2021 : Wichtige Informationen für Sie

Wir nehmen die Lage ernst und versichern Ihnen, dass die Gesundheit unserer Kunden und unserer Kollegen in dieser Zeit eine besondere Aufmerksamkeit erfährt.

Der aktuelle Sachstand ist folgender:

Im Vergleich zu anderen Handwerksgruppen befinden wir uns in einer besonderen Situation: Das zuständige Schornsteinfeger-Handwerksgesetz regelt die Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten zur Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen - zum Schutz von Leib, Leben und Gesundheit (§ 1 Absatz 1 SchfHwG).

Sicherlich lassen sich einige bereits terminierte Schornsteinfegerarbeiten zeitlich verschieben. Allerdings gibt es bestimmte hoheitliche und nicht hoheitliche Aufgaben, bei deren fristgerechter Ausführung wir an die gesetzlichen Vorschriften und die Weisungen der zuständigen Behörden gebunden sind.

Die aktuell akute Bedrohungslage durch das Coronavirus erfordert jedoch praxisbezogene Lösungsansätze. So wird es bei der Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten Einschränkungen geben, da Kunden unter Quarantäne stehen und der Schutz der Schornsteinfeger vor einer Infektion nicht gewährleistet werden kann, wegen einer möglichen Infektion Schornsteinfegern den Zutritt zu ihrem Haus / ihrer Wohnung nicht gestatten, oder Schornsteinfeger ihrerseits keine Arbeiten durchführen möchten, um das Risiko einer Infektion durch Kundenkontakt zu vermeiden

Nach Einschätzung der Regierung können unsere Tätigkeiten nicht auf lange Sicht aufgeschoben werden, da sie wesentlich zur Gefahrenabwehr beitragen. Vielmehr ist immer eine Abwägung im Einzelfall zu treffen. Alle Arbeiten, die sich ohne Risiko durchführen lassen, könnten also - unter Berücksichtigung der bekannten Verhaltens- und Hygienemaßnahmen

 durchgeführt werden.

Wir stehen im engen Kontakt mit den entsprechenden Behörden und reagieren umgehend. Bitte haben Sie Verständnis wenn Termine nicht eingehalten werden können. 

Es bleibt selbstverständlich Ihnen als Kunden im ortsüblichen Rahmen überlassen, verschiebbare Termine neu anzusetzen. Hoheitliche Maßnahmen können ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen in einem bestimmten zeitlichen Rahmen verschoben werden. Dies muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger jedoch vorher mit der zuständigen Behörde abstimmen.

Auch für uns stellt die aktuelle Situation eine noch nie da gewesene Herausforderung dar. Wir setzen alles daran, gute Lösungen für alle Beteiligten zu finden, ohne unsere Verantwortung für Ihre Sicherheit und Gesundheit zu vernachlässigen.

Wir hoffen dabei auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen: Bleiben Sie gesund!